POLAR BATTERY HEATERS - READY TO GO
Das Magazin Tekniikan Maailma hat es ausprobiert. Die Polar Batterieheizer garantieren, dass Ihr Auto selbst bei kalten Temperaturen anspringt. Der Batterieheizer kann mit einer Steckverbindung in alle Fahrzeuge und Maschinen eingebaut werden und ist mit Defa- und Calix-Systemen kompatibel. Er wird einfach unter oder seitlich an der Batterie angebracht.
Ein neues, kostengünstiges Modell mit einem geerdeten SchuKo-Stecker ist jetzt erhältlich. Die Handhabung ist ganz einfach. Platzieren Sie den Batterieheizer einfach zwischen dem Batteriegehäuse und der Batterie und stecken Sie ihn an. Fertig.
Schauen Sie sich an, wie der Polar Batterieheizer einem Härtetest unterzogen wird – und ohne Unterbrechung zwei Winter lang läuft.
Der Polar Batterieheizer ist der einzige weltweit, der den strengen EU-Richtlinien entspricht.
Er ist außerdem patent- und geschmacksmustergeschützt.
LIEFERBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Polar Heater Oy ist ein Unternehmen, das Heizprodukte über den E-Commerce vertreibt. Das Unternehmen bietet umfassende Zahlungsmöglichkeiten, schnelle Lieferung und 12 Monate Garantie auf seine Produkte. Im Online-Shop gilt für Privatkunden ein 14-tägiges Rückgaberecht gemäß Verbraucherschutzgesetz, und die Produkte werden hauptsächlich per Post mit Sendungsverfolgung geliefert.
Mehrwertsteuer und Zahlungsbedingungen
Wir akzeptieren alle gängigen Zahlungsmethoden einschließlich Rechnungskauf. Nachnahme wird nicht akzeptiert.
Für Lieferungen innerhalb der EU:
Für Lieferungen außerhalb der EU:
Lieferung
Garantie und Rückgaberecht
Bedienungsanleitungen und Installation
Aktionen und Rabatte
Gewerbliche Schutzrechte
Die Produkte des Unternehmens sind durch Marken, Patente oder Geschmacksmuster geschützt. Jede Nutzung dieser Rechte erfordert die schriftliche Genehmigung von Polar Heater Oy.
Kontaktinformationen
Polar Heater Oy E-Mail: [email protected] Kundenservice: Werktags 9:00-16:00 Uhr
Streitbeilegung
Etwaige Streitigkeiten werden zunächst durch Verhandlungen gelöst. Kann keine Einigung erzielt werden, wird die Angelegenheit vor dem Amtsgericht am Sitz des Unternehmens oder vor der Verbraucherschlichtungsstelle verhandelt.